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Motorbootführer

Die Wasserwacht setzt zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in erheblichem Umfang Motorrettungsboote ein. Um den besonderen Anforderungen an die Führer dieser Wasserfahrzeuge gerecht zu werden, bildet die Wasserwacht Bootsmänner und Bootsführer aus. 

  • Bootsmann in der Wasserwacht

    • unterstützt den Bootsführer bei den seemännischen Tätigkeiten

    • kann die üblichen Gerätschaften des Bootdienstes bedienen

    • Wird befähigt als Rudergänger auf einem Motorrettungsboot eingesetzt werden zu können
  • Bootsführer in der Wasserwacht

    • erwirbt die zur Führung eines Motorrettungsbootes gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten

    • kann Motorrettungsboote zur Rettung, Hilfeleistung und Bergung im täglichen Dienst oder in Katastrophenfällen einsetzen und führen
  • Bewerber zum Bootsführer

    • aktives Mitglied der Wasserwacht 

    • abgeschlossene sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des BRK 

    • abgeschlossene Ausbildung zum Wasserretter 

    • am Tag der Prüfungsabnahme das 18 Jahre alt 

    • körperlich und geistig geeignet 

    • zuverlässig und geeignet im Sinne des Schifffahrtsrechts